Aktuelle Informationen
An dieser Stelle finden Sie Informationen und Neuigkeiten - sowohl aus dem Strafrecht als auch aus anderen rechtlich relevanten Bereichen. Daneben ggf. auch Stellungnahmen zu aktuellen Themen.
Bitte beachten Sie, dass hier dargestellte Gerichtsentscheidungen eine rechtliche Beratung weder ersetzen können, noch sollen.
In eigener Sache - Kanzleiumzug
· Sonntag, 05.02.2012
Die Kanzlei Herminghaus wird in Kürze umziehen.
Der neue Standort befindet sich dann in der Kirchstraße 19 – direkt gegenüber vom AG Tiergarten in Berlin-Moabit.
Sobald die Kanzleiverlegung vollzogen ist, finden Sie an dieser Stelle einen entsprechenden Hinweis und selbstverständlich auch die neuen Kontaktdaten.
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Zur Verwertbarkeit von Selbstgesprächen
· Freitag, 20.01.2012
Nach einer Entscheidung des 5. Strafsenates des BGH vom 22. Dezember 2011 (5 StR 509/10) können Äußerungen eines Angeklagten, die im Rahmen eines polizeilich abgehörten Selbstgespräches von diesem getätigt worden sind, unter bestimmten Voraussetzungen einem Verwertungsverbot unterliegen.
Dies setzt jedoch voraus, dass die entsprechenden Äußerungen dem unantastbaren Kernbereich des sich aus Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG ergebenden Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zuzuordnen sind.
Der BGH hat in diesem Zusammenhang gewisse Anhaltspunkte dafür genannt, wann dies der Fall sein soll. Danach kommt es u.a. darauf, dass die Selbstkommunikation keinen äußeren Bezug aufweist. Des Weiteren ist zu prüfen, inwiefern der Betroffene darauf vertrauen konnte, in der jeweiligen Situation vor staatlicher Überwachung geschützt zu sein. (vgl. dazu und für die weiteren Kriterien: BGH 5 StR 509/10)
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Diverse StGB-Änderungen in Kraft getreten
· Mittwoch, 16.11.2011
Mit Wirkung vom 5. November 2011 sind diverse Vorschriften des StGB ergänzt worden (vgl. BGBl. 2011 I, 2130). So wurde ua. in § 244 StGB (»Diebstahl mit Waffen«) nunmehr ein »minder schwerer Fall« eingeführt (§ 244 Abs. 3 n.F.).
Zudem wurden die Vorschriften der §§ 113, 121 und 125a jeweils um das Merkmal eines »gefährlichen Werkzeuges« ergänzt.
Insbesondere die Neuregelung des § 244 III (Strafuntergrenze von drei Monaten) dürfte dazu beitragen, künftig zu schuldangemesseneren Strafen gerade im Bereich der Bagtellkriminalität (zB. geringer Wert der Tatbeute; keine Vorbelastung pp.) zu gelangen.
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
BGH-Beschluss zum Thema »Skimming«
· Donnerstag, 10.11.2011
Nach einem Beschlusss des BGH v. 11.08.2011 (2 StR 91/11) ist ein Versuch des Nachmachens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion i.S.v. § 152a I Nr. 1 1. Alt. StGB (i.d.V. des gewerbs- und bandenmäßigen Handelns) erst gegeben, »wenn der Täter vorsätzlich und in der tatbestandsmäßigen Absicht mit der Fälschungshandlung selbst beginnt. Zum Versuch des Nachmachens setzt daher noch nicht an, wer [..] die aufgezeichneten Datensätze nicht in seinen Besitz bringen und sie deshalb auch nicht an seine Mittäter, die die Herstellung der Kartendubletten vornehmen sollen, übermitteln kann. Das Anbringen einer Skimming-Apparatur an einem Geldautomaten in der Absicht, dadurch Daten zu erlangen, die später zur Herstellung der Kartendubletten verwendet werden sollen, ist nur eine als solche straflose Vorbereitungshandlung.« (Az.: BGH 2 StR 91/11)
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Über die Zulässigkeit sog. »Schiebetermine«
· Freitag, 30.09.2011
Der BGH hat mit Beschluss vom 07.04.2011 (3 StR 61/11) entschieden, dass ein Fortsetzungstermin, der allein die Fristwahrung bezweckt, nicht geeignet ist, die Unterbrechungsfristen nach § 229 StPO zu wahren.
Unter einem reinen »Schiebetermin« sind dabei Termine zu verstehen, die lediglich eine formelle Fristwahrung bezwecken, in denen jedoch »keine Prozesshandlungen oder Erörterungen zu Sach- oder Verfahrensfragen vorgenommen werden, die geeignet sind, das Strafverfahren seinem Abschluß substanziell näher zu bringen.« (Az.: BGH 1 StR 582/10; StV 2011, 517-518)
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Neuer § 237 StGB (Zwangsheirat) in Kraft getreten
· Donnerstag, 29.09.2011
Am 01. Juli 2011 ist die neue Vorschrift der »Zwangsheirat« (§ 237 StGB) in Kraft getreten (BGBl. I 2011, S.1266).
Schutzzweck dieser Norm ist die Freiheit der Willensentschließung (eines Individuums) zur Ehe. Aufgehoben wurde damit zugleich das Regelbeispiel des § 240 IV 2 Nr. 1 2. Alt. StGB, durch das Zwangsverheiratungen bislang als Nötigung erfaßt wurden.
Eine Zwangsheirat i.S.d. § 237 StGB soll dann vorliegen, wenn mindestens eine / einer der Eheschließenden durch Willensbeugung zur Heirat gebracht wird (siehe dazu ausführlich: NStZ 2011, S. 547-552).
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
BGH zur richterlichen Hinweispflicht nach § 265 StPO
· Samstag, 24.09.2011
Der BGH hat mit Beschluss v. 12.01.2011 (BGH 1 StR 582/10) entschieden, dass der »Austausch« der Bezugstat im Falle eines Verdeckungsmordes eines richterlichen Hinweises nach § 265 StPO bedarf.
Nach Ansicht des BGH muss danach »das Gericht, das den Schuldspruch innerhalb des Rahmens der angeklagten Tat (§ 264 StPO) auf einen gegenüber der Anklage im Tatsächlichen wesentlich veränderten Sachverhalt stützt, [..] dem Angeklagten, um ihn vor einer Überraschungsentscheidung zu schützen, zuvor grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis (Anm.: nach § 265 StPO) erteilen.« (Az.: BGH 1 StR 582/10)
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Gesetzesvorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zur Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren
· Donnerstag, 30.06.2011
Die BRAK hat einen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der Wahrheitsfindung im Strafverfahren erarbeitet. Dieser sieht im Wesentlichen zwei Veränderungen vor. Zum einen soll - durch entsprechende Ergänzung des § 58a StPO - eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen regelmäßig (statt wie bislang nur in Ausnahmefällen) auf Video aufzeichnen zu können.
Dabei soll sich die Erforderlichkeit einer Aufzeichnung an den Regelungen zur notwendigen Verteidigung orientieren.
Die zweite Änderung soll darin bestehen, bei erstinstanzlichen Verfahren vor dem LG und dem OLG (KG) ein Videoprotokoll für die Hauptverhandlung einzuführen (wobei das bisherige schriftliche Protokoll beibehalten werden soll).
Von dem Gesetzesvorschlag erwartet man sich insbesondere eine Verringerung möglicher Ungenauigkeiten bzw. Unstimmigkeiten, die sich aus den bislang geltenden Regelungen zur Protokollierung von Vernehmungen ergeben und ggf. in die Hauptverhandlung hineinwirken können. Mittels des Videoprotokolles sollen dabei jedoch nur etwaige Protokollfehler überprüft werden dürfen; das seitens des Revisionsgerichtes geltende Rekonstruktionsverbot soll indes weiterhin bestehen bleiben (siehe hierzu ausführlich NStZ 2011, S.310-314).
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
BGH zur Strafzumessung bei Tötungsdelikten
· Freitag, 11.03.2011
Nach einem Beschluß des 2. Strafsenats des BGH vom 27.10.2010 (Az. 2 StR 489/10) kann der Verlust eines Elternteils für die betroffenen Kinder als solcher nicht generell als Strafschärfungsgrund im Rahmen der Strafzumessung beurteilt werden, da es zu den regelmäßigen Folgen eines vollendeten Tötungsdeliktes gehöre, dass der Täter Angehörigen des Opfers Leid zufüge.
Im zugrundeliegenden Fall hatte die Angeklagte - nach vorangegangenem Streit - ihren Ehemann, der ihr gegenüber in der Vergangenheit bereits mehrfach gewalttätig geworden war, mit einem Zierdolch erstochen.
Das zuständige Schwurgericht hatte im Rahmen der Strafzumessung zu Lasten der Angeklagten den Umstand strafschärfend bewertet, dass diese "durch die Tat ihren Kindern den Vater genommen" habe (Az.: BGH 2 StR 489/10).
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Störerhaftung für fremde RSS-Feed-Inhalte
· Sonntag, 27.02.2011
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. April 2010 kann auch der Betreiber einer Internetseite als Störer i.S.d. § 1004 I 1 BGB - verschuldensunabhängig - für von Dritten erstellte rechtswidrige Inhalte (hier: Persönlichkeitsrechtsverletzungen) haften, die er mittels eines sog. RSS-Feeds auf seiner Seite einbindet.
Im zugrundeliegenden Fall hatte der Seitenbetreiber einen fremden RSS-Feed auf seiner Seite eingebunden, der in einem RSS-Kanal einen Informationsblock rechtswidrigen Inhaltes enthielt.
Das Gericht sah hierin die Voraussetzungen einer Störerhaftung nach § 1004 BGB bei dem Seitenbetreiber als erfüllt an.
Als Störer (bzw. Mitstörer) im Sinne des § 1004 I 1 BGB kommt neben demjenigen, der die Störung unmittelbar verursacht, jeder in Betracht, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder die Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten (hier also des RSS-Anbieters) genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte.
Das Gericht begründete seine Auffassung damit, dass im Gegensatz zu Fällen, in denen rechtswidrige Inhalte in Diskussionsforen eingetragen werden (vgl. Urteil des Hanseatischen OLG 21. Januar 2009 - Az.: 5 U 180/07), der Seitenbetreiber beim Einbinden von RSS-Feeds eine bewußte Entscheidungen dahingehend treffe, die Feed-Inhalte auf seiner Seite einstellen zu wollen.
Auch der Vortrag des Seitenbetreibers, er habe auf die Inhalte des Feeds keinen Einfluß gehabt und diese nach strengen Vorgaben des Feed-Anbieters dargestellt, bewegte das Gericht nicht dazu, eine Störerhaftung hier zu verneinen (vgl. LG Berlin, Urt. v. 27.4.2010 - Az.: 27 O 190/10).
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Musik abspielen mit Mobiltelefon am Steuer – keine gute Idee
· Freitag, 25.02.2011
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (83 Ss-OWi 63/09) stellt das Abhören von Musik mit einem Mobiltelefon einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO dar, wenn der Fahrzeugführer das Telefon dazu während der Fahrt in die Hand nimmt.
Gem. § 23 Abs. 1a StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Vorliegend sah das OLG Köln eine derartige Auslegung als noch mit der Vorschrift vereinbar an, da die Vorschrift sicherstellen wolle, dass der Fahrer während der Benutzung des Mobiltelefons beide Hände für die Bewältigung von Fahraufgaben frei hat.
Insofern sah das Gericht keinen Unterschied zu dem Fall, dass der Fahrer das Telefon zur Annahme eines Gespräches in die Hand nehme (vgl. NStZ-RR 2010, 88; Az.: 83 Ss-OWi 63/09).
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Stellungnahme der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
· Freitag, 14.01.2011
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. hat in einer Presseerklärung zur öffentlichen Reaktion auf die Verurteilung eines jugendlichen Drogenhändlers zu Recht kritisch Stellung bezogen.
In einer Presseerklärung des Vereins werden insbesondere Äußerungen seitens des Berliner Innensenators, sowie Reaktionen seitens der Polizeigewerkschaft anläßlich eines Urteils vom 13. Januar 2011 gegen den Jugendlichen als bedenklich bewertet.
Im zugrundeliegenden Fall war das Gericht aufgrund gravierender Mängel bei der gutachterlichen Altersbestimmung des Angeklagten zu dessen Gunsten davon ausgegangen, dass dieser zur Tatzeit 17 Jahre alt und somit Jugendstrafrecht anzuwenden war. Das Gericht hatte den Angeklagten zu einer Jugendstrafe verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt.
Daraufhin war es zu kritischen Reaktionen aus Politik- und Polizeikreisen gekommen.
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Zum qualifizierten Rotlichverstoß
· Freitag, 29.10.2010
Das KG hat mit Beschluss v. 13. Januar 2010 die Erhöhung der Regelgeldbuße und des Regelfahrverbotes bei einem qualifizierten Rotlichverstoß im Falle einer besonders lang anhaltenden Dauer der Rotlichtphase abgelehnt.
Mit dem sog. qualifizierten Rotlichverstoß wird die Mißachtung des Rotlichtes bei schon länger als 1 Sekunde dauernder Rotlichtphase bezeichnet. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt hingegen bei kürzerer Dauer vor. Der qualifizierte Rotlichtverstoß wird dabei bereits mit einem höheren Regelbußgeld / Fahrverbot als der einfache Rotlichtverstoß geahndet.
Das AG hatte jedoch vorliegend eine weitere Erhöhung wegen der besonders lang andauernden Rotlichtphase (7 Sek.) verhängt.
Nach Ansicht des KG war dafür jedoch kein Raum, da die abstrakte Gefahr - nämlich die Bildung von Querverkehr in dem durch das Rotlicht gesperrten Fahrbereich - welche die Bußgelderhöhung bei qualifizierten Rotlichtverstößen begründet, durch eine längere Dauer nicht erhöht wird (Az. 2 Ss 267/09 - 3 Ws (B) 714/09).
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Zur möglichen Strafbarkeit bei Anmeldung eines eBay-Accounts unter falschen Personalien
· Mittwoch, 13.10.2010
Nach einem Beschluss des Kammergerichts vom 22.07.2009 (1 Ss 181/09) kann sich derjenige, der unter falschen Personalien einen eBay-Account anmeldet, gegenüber dem Plattformbetreiber wegen Fälschung beweiserheblicher Daten zu Täuschungszwecken (§ 269 StGB) strafbar machen.
Dies wird damit begründet, dass im Falle einer sog. urkundengerechten Umsetzung der Vorgänge eine unechte Urkunde im Sinne des § 267 I StGB vorliegen würde.
Eine Strafbarkeit nach § 269 StGB soll indes nicht hinsichtlich eines ordnungsgemäß abgewickelten Ankaufs von Waren über einen zuvor mit falschen Personalien eingerichteten eBay-Account in Betracht kommen. Ausschlaggebend dafür sei, dass die Verkäufer - als mögliche Täuschungsadressaten - ihre Entscheidungen nicht an einer Fehlvorstellung über die Identität des Käufers ausrichteten (Az. 1 Ss 181/09; NStZ 2010, 576f.).
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
BGH-Entscheidung zur Verständigung im Strafprozess
· Freitag, 24.09.2010
Der 1. Strafsenat des BGH hat entschieden (1 StR 345/10), dass bei Vereinbarung einer Strafunter- und obergrenze nach § 257c III 2 StPO die Verhängung einer Strafe, die der vereinbarten Obergrenze entspricht, rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Ein solches Vorgehen sei mit der Regelung des § 257c III 2 StPO vereinbar. Insbesondere bedeute die Vereinbarung eines gewissen Strafrahmens nicht, dass das Gericht nur die Strafuntergenze verhängen dürfe (vgl. Az.:1 StR 345/10).
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
BGH: Keine Strafbarkeit wegen Besitzes von Betäubungsmitteln (BtM) bei fehlender Verfügungsgewalt
· Mittwoch, 21.07.2010
Nach einem Beschluss des zweiten Strafsenats des BGH vom 10. Juni 2010 (2 StR 246/10) ist eine Strafbarkeit wegen Besitzes von BtM in nicht geringer Menge ausgeschlossen, wenn der Täter keine Verfügungsgewalt über die in Rede stehenden BtM hat.
In dem zugrundeliegenden Fall war der Angeklagte vom Landgericht u.a. wegen Besitzes von BtM in nicht geringer Menge verurteilt worden. Nach den Feststellungen des LG hatte ein Bekannter des Angeklagten BtM in einem Tresor aufbewahrt, der sich in einer Scheune auf dem Grundstück des Angeklagten befand. Zwar wußte der Angeklagte von den darin gelagerten BtM, er besaß jedoch keinen Schlüssel zu dem Tresor. Auch konnte ihm ein Besitzwille an den BtM im Tresor nicht nachgewiesen werden.
Nach Ansicht des BGH setzt ein Besitzen im Sinne des BtMG jedoch ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus, die daraufgerichtet sind, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten.
Diese Voraussetzungen lagen indes aus Sicht des BGH nicht vor (vgl. Az.: 2 StR 246/10).
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Gesetzesentwurf: künftig Erscheinungspflicht bei polizeilichen Vernehmungen für Zeugen?
· Freitag, 09.04.2010
Ein im Bundesrat eingebrachter Gesetzesentwurf der Länder NRW, Hessen und Bayern zur Effektivierung des Strafverfahrens sieht u.a. vor, dass künftig auch für Zeugen eine Pflicht zur Erscheinung bei polizeilichen Vernehmungen bestehen soll.
Die Anordnung von Ordnungsmitteln und Zwangsmaßnahmen bei Nichterscheinen soll jedoch aufgrund der teilweise recht schwerwiegenden Eingriffe in derlei Fällen weiterhin der Staatsanwaltschaft - als Justizorgan - vorbehalten bleiben.
Überdies soll eine Einstellung nach § 153a StPO künftig auch im Revisionsverfahren möglich sein (siehe NJW 2010, 218; BR-Dr 120/10).
— S. Herminghaus, Rechtsanwalt – Berlin
Hinweis: Sämtliche obenstehende Ausführungen sind rein informatorischer Natur und ersetzen in keinem Fall eine individuelle rechtliche Beratung/Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
